FAQ

Die „Notfunk-FAQ“ – Häufige Fragen

Quelle: DARC, Notfunkgruppe Distrikt D (Berlin)
  • Was ist Notfunk? Unter „Notfunk“ der Funkamateure ist die funktechnische Hilfe von lizensierten Funkamateuren zu verstehen, zu der jeder Funkamateur laut Gesetz über den Amateurfunk verpflichtet ist. Dabei steht die Unterstützung der nationalen Katastrophenschutzorganisationen im Vordergrund, für die ein organisatorischer Rahmen und praktische Ausbildung und Übung erforderlich ist. Internationale Funkhilfe bei spontanen Notrufen wird ebenfalls unterstützt.Die Notfunk-Gruppen in den einzelnen Distrikten wollen sich durch Koordination und Organisation von Abläufen und Training auf solche Eventualfälle vorbereiten und die Zusammenarbeit mit den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben vorbereiten.
  • Wie kann ich mitarbeiten? Funkamateure im DARC-Distrikt Berlin oder nicht vereinsgebundene Funkamateure im Land oder Umland Berlin melden sich beim Notfunkbeauftragten des Distrikts Berlin Michael (Mike) Becker, DJ9OZ (s. unter Punkt „Anmeldung“).
  • Ich bin SWL ohne Sendelizenz. Kann ich auch mitarbeiten? Ja, sehr gerne sind SWLs als Helfer beim Aufbau von Stationen und Helfer/Melder im Einsatz willkommen.
  • Kann ich mit meinem CB-Funk-Gerät mitarbeiten? Derzeit sieht das Konzept für Berlin keinen Einsatz von CB-Funkern/-Geräten vor. Eine spätere Einbindung ist nach Erfahrung der Funkamateure im Notfunk und Akzeptanz der BOS denkbar. Als SWL sind Sie auch ohne Lizenz als Notfunkhelfer gerne willkommen.
  • Ich bin nur in UKW/KW QRV. Kann ich trotzdem mitarbeiten? Ja, natürlich. Jeder mit den Geräten, die er zur Verfügung hat oder bedienen kann. Wichtig ist die richtige Erfassung der Möglichkeiten eines jeden Mitarbeiters.
  • Ich bin Mitglied einer Hilfsorganisation/BOS. Was ist im Einsatzfall? Vorrang hat in jedem Fall die Mitarbeit bei der Hilfsorganisation/BOS und der Erhalt der Einsatzbereitschaft hierfür. Wenn die Hilfsorganisation/BOS einsatzabhängig keine Verwendung für den OM hat, steht einer Mitarbeit beim Notfunk-Einsatz natürlich nichts im Wege. Unabhängig von der o.g. Einschränkung sind gerade BOS-/HiO-Mitarbeiter für die Vorbereitung und Ausbildung der „Notfunker“ äußerst willkommen.
  • Was muss ich tun, wenn ich einen Notruf empfange? Halten Sie sofort schriftlich fest: Datum, Uhrzeit, Frequenz und Rufzeichen Anschließend beantworten Sie den Notruf und fragen nach Namen und Adresse der Person in Not und des Meldenden.Sammeln Sie dann Informationen mit den „fünf W’s“: – Wann? (Wann ist etwas passiert? Datum, Uhrzeit) – Wo? (Wo ist etwas passiert? Ort des Notfalls) – Was? (Was ist passiert? Was muss getan werden?) – Wie? (Wie kann geholfen werden?) – Wer? (Wer ist in der Lage zu helfen?)Geben Sie die Meldung an die Rettungsleitstelle/Feuerwehr 112 oder Polizei 110 weiter. Informieren Sie die notrufende Station darüber und bleiben für weiteren Nachrichtenaustausch bereit. Erst wenn die notrufende Station bestätigt, dass keine weitere Hilfe benötigt wird, beenden Sie den Notverkehr. Melden Sie den Notverkehr an den Notfunkbeauftragten und die Regulierungsbehörde. Denken Sie daran, dass eine Veröffentlichung der Hilfeleistung sehr hilfreich für den Amateurfunk ist.
  • Wohin kann ich mich wenden, wenn ich einen Notruf aus DL empfange? Aus DL: Per Telefon an die üblichen Notrufzentralen der Polizei 110 oder Feuerwehr 112.Aus dem Ausland: Abhängig von der angefragten Hilfe. Im Zweifelsfall auch an die Notrufzentralen der Polizei 110.Zum Verhalten bei einem Notruf gilt das Gleiche wie bei der vorigen Frage.
  • Ich stelle mich im Notfall gerne zur Verfügung, kann aber nicht regelmäßig an Treffen, Schulungen, Übungen teilnehmen. Wo kann ich mich dann melden? Melden sie sich auf jeden Fall an und teilen Sie die Besonderheiten auf dem Meldeformular mit.
  • Bin ich / ist mein Gerät im Einsatzfall versichert? Grundsätzlich sind Sie und die Geräte im Einsatzfall oder Übungen bei Anforderung von einer Behörde durch die Behörde versichert. Es wird noch geklärt, wie die Versicherungen bei amateurfunk-/notfunk- internen Übungen geregelt ist.